Recht auf Leben
Atomkraft verletzt unser Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Ein schwerer Atomunfall gefährdet Leben und Gesundheit von Hunderttausenden, verletzt also elementare Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb bereits 1978 in seinem «Kalkar-Urteil» den Betrieb von Atomkraftwerken an einen «dynamischen Grundrechtsschutz» gebunden. Erlaubt ist ihr Betrieb demnach nur unter der Bedingung, dass erstens die Sicherheitsvorkehrungen in den AKW stets dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Zweitens müssen die Reaktoren gegen alle vorstellbaren Gefahren gesichert sein.
Weder das eine noch das andere ist der Fall. Dennoch hat noch nie eine Aufsichtsbehörde eine Betriebsgenehmigung für ein Atomkraftwerk widerrufen.
Atomstrom 2018: Sicher, sauber, alles im Griff?
Deutsche Atomkraftwerke stellen weiterhin eine Gefahr für unsere Sicherheit dar (Studie des BUND, 2018)
«Stand von Wissenschaft und Technik»
Die Bedeutung gemäß der vom Bundesverfassungsgericht zum AKW Kalkar entwickelten Drei-Stufen-Theorie (Wikipedia)
Klage gegen Atomkraftwerk Biblis B
Dokumentation der Klage auf Stilllegung des AKW Biblis B (IPPNW, 2019)
Experte: Deutsche AKW sind veraltet
Nur zur Erteilung der Genehmigung wird ein deutsches AKW auf den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik untersucht (Rheinische Post, 2011)
Ob Defekt, Flugzeugabsturz, Materialermüdung, Versagen: Ein Super-GAU bedroht Millionen Menschen (Hintergrundinfos von .ausgestrahlt)
AKW: Mangelnder Schutz vor Terror
Vor Unfällen und Terror sind die meisten europäischen Atomanlagen nicht ausreichend geschützt (Deutsche Welle, 2017)
So könnte eine Nuklearkatastrophe aussehen
Ausbreitungssimulation des Projekts «flexRISK» der radioaktiven Belastung nach einem Super-GAU in einem europäischen AKW (Der Spiegel, 2012)
Der Atomkraftwerks-Betrieb ist verfassungswidrig
Kein AKW entspricht dem geforderten Stand von Wissenschaft und Technik, stellt die Atomaufsicht schon 1999 fest (IPPNW, 2011)